Gewährleistung (Sachmängelhaftung):
Bei den von mir angebotenen Artikeln handelt es sich ausschließlich um Neuware. Sie erhalten selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren auf „alle“ gekauften Artikel.
Ausnahmen zu meiner „Besserstellung“, wie sie der Gesetzgeber zulässt, mache ich nicht. Sollte ein Artikel einen Mangel aufweisen, welcher nicht Bestandteil des Angebots war, mache ich auch hier im Gegensatz zum Gesetzgeber keine Unterschiede nach wesentlichen, unwesentlichen, behebbaren und unbehebbaren Mängeln, welche Ihnen in bestimmten Fällen zunächst einmal nur das Recht auf Nacherfüllung bzw. Preisminderung einräumen würde.
Da ich von meinen Angeboten überzeugt bin, wird im Falle eines Mangels – auf Ihren Wunsch hin – der Vertrag selbstverständlich rückabgewickelt und Ihre Kosten erstattet. Sollte für Sie jedoch in einem solchen Fall auch eine Preisminderung bzw. der Austausch oder die Nachbesserung des betreffenden Artikels in Frage kommen, können Sie selbstverständlich alternativ auch diese Rechte geltend machen.
Hiervon unberührt bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz. |