Sonstige Bestimmungen :
Bei Briefmarken, Postkarten, Ansichtskarten die aus dem 3. Reich stammen, handelt es
es sich um Sammlerobjekte mit historischem Wert u. nicht um Propagandematerial, das
im Sinne von § 86 StGB eingesetzt werden kann. Mit der Aufgabe einer Bestellung erklärt
der Käufer, daß diese Sammlerobjekte ausschließlich aus geschichtlichen, bzw.
philatelistischem Interesse u. nicht für propagnistische Zwecke erworben werden.