Hinweis zur Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet,
Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden
Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol)
tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.
Hamm-Industries GmbH & Co. KG
Abt. ENTSORGUNG
Schatzbogen 62
81829 München
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung,
das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken .
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Hinweis zu §12 Batterieverordnung
Hinweise zur Rückgabe von Batterien gemäß §12 BatterieVO:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten,
die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet,
sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe
(z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden.
Hamm-Industries GmbH & Co. KG
Abt. ENTSORGUNG
Schatzbogen 62
81829 München
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes.
Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.
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