| Details zur Verpackungsverordnung:
Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat
sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit
tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4112828) angeschlossen. Weitere Informationen finden
Sie auf der Website der Landbell AG.
Weiterhin sind wir auf Grund der Verpackungsverordnung verpflichtet auf Einweggetränkeverpackungen Pfand zu erheben. Diese können selbstverständlich ebenfalls auf unsere Kosten an zurückgesendet werden bzw. bei uns abgegeben werden. Das Pfand wird bei Rückgabe der Verpackung selbstverständlich von uns wieder erstattet.
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